Für die Einrichtung eines Internet-Anschlusses fehlt uns noch immer das nötige Know-How. Wie ist es in den anderen Einrichtungen geregelt? Wer zahlt? Wie wird die Benutzung geregelt? LAN oder WLAN. Wer hat schon längere Erfahrung und/oder könnte uns beraten? Heike
Ich habe in Alfalter einen Anschluß von 1&1 gebucht. Das ist eine Wlan-Flat für 19,99€ (plus 5€, weil Alfalter über eine Fernleitung versorgt wird). Es gibt zwei Zugänge, einen "normalen" für unsere Mitarbeiter, wo auch z.B. größere Downloads gemacht werden können und einen Gastzugang für die Bewohner, wo man nur surfen und mailen kann und eben nichts herunterladen kann. Ich habe den Zugangscode nicht herausgegeben, sondern jeder musste mit seinem Smartphone, Tablet und Notebook zu mir kommen und ich hab es eingetippt. Für freien öffentlichen Zugang zum Wlan-Schlüssel laufen mir zu viele fremde Leute im Haus rum. Dass ich den Zugang selber eintippe mag etwas seltsam wirken, aber ich muss auch den Kopf dafür hinhalten.
In Hartmannshof können die Asylbewerber nur über ihre Handyverträge ins Internet. Und soweit ich weiß, ist dazu noch der Empfang schlecht. Eine Familie hat sich selber Internet eingerichtet und einen Vertrag abgeschlossen. Das ist aber oft schwierig, weil den Anbietern die Aufenthaltsgestattung nicht ausreicht und die Asylbewerber ein Konto vorweisen müssen usw. Ich habe eine Spende mit mehreren PCs in Aussicht, die wir nicht alle in Hartmannshof brauchen werden. Dann könnten sich die Asylbewerber (evtl. auch in Gruppen) UMTS-Sticks kaufen. Gibt's auch als Prepaid, so dass sie nur für einen bestimmten Betrag surfen können und dann neu aufladen müssen.
Ich finde die Alfalter-Lösung sehr gut! Ich weiß nur nicht, ob unser ITler uns das ganze nicht in kürzester Zeit knacken würde
Dann müsste man das Datenvolumen zwischendurch einfach mal checken. Wenn auf dem internen Zugang plötzlich hohes Volumen ist, einfach mal für zwei Tage den Stecker ziehen
Laufen die UMTS-Sticks nicht auch über das normale Mobilnetz?
Andere Möglichkeit: mit den Bewohner sprechen, ob jeder 2 Euro für Wlan pro Monat zahlen würde.
Gestern (19.1.) war ein interessanter Artikel bezüglich der Haftung bei offenem WLAN in der TAZ: Es gibt einen Beschluss des Amtgsgerichtes Cahrlottenburg, dass eine Privatperson nicht haftbar ist, falls Dritte über sein offenes WLAN illegal z. B. Filme herunterladen. Dies galt bisher nur für Gewerbetreibende wie Cafébetreiber oder Hoteliers.